Verteilung medizinischer Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger
Die Corona-Krise verlangt uns allen Außergewöhnliches ab. Seit dem 19. Januar 2021 wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (z.B. OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften eingeführt. Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil sie uns alle schützt und weil wir mit dieser Maßnahme effektiv Infektionen verhindern können. Finanzielle Möglichkeiten dürfen die Chance einer Infektion jedoch nicht bestimmen. Die FFP2-Masken werden daher allen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wie kommen Sie nun kostenfrei an Ihre medizinischen Schutzmasken?
Ab dem 22. Februar 2021 verteilen die Kommunen des Kreises Olpe medizinische Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Die Masken – je nach Kommune zwei bis drei pro Leistungsempfänger – werden im Rahmen einer Soforthilfe von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe der Masken für die Leistungsbezieher nach dem SGB II erfolgt jeweils in den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe.
Ein Bedürftigkeitsnachweis ist bei der Abholung grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Verteilung an Kinder unter 14 Jahren ist nicht vorgesehen, da diese entweder – bis zum Schuleintritt – von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind oder bis zur Beendigung des 13. Lebensjahres auch an Orten, an denen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht, eine Alltagsmaske tragen dürfen.