Regelungen zu Ausbildung und Umschulung ab 01.07.2023, Einführung des Kooperationsplans
Zum 01.07.2023 treten weitere Änderungen der Bürgergeld-Reform in Kraft, durch welche Sie als Bürgergeld-Beziehende maßgeblich profitieren können.
Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchsten 2 Jahre. Dadurch können Ihre besonderen Lebensumstände zukünftig noch besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie zukünftig außerdem ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten. Dieses kann gezahlt werden, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, können Sie zukünftig einen Bürgergeldbonus erhalten. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat. Voraussetzung: Die entsprechende Weiterbildung dauert länger als 8 Wochen.
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird ab dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. In diesem legen Sie gemeinsam mit Ihrem Jobcenter die konkreten Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einem neuen Job fest. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.