Beratung und Arbeitsvermittlung
Zuerst wird festgestellt, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und somit einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Sie erhalten einen Antrag auf Leistungen, welcher von Ihnen vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Unterlagen wieder eingereicht wird. Jetzt lernen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin kennen. Sie können ihr/ihm alle Fragen stellen, die Sie bewegen. Sprechen Sie auch über alles, was Sie daran hindern könnte, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu absolvieren. Gemeinsam besprechen Sie Ihre Situation und Fähigkeiten, Stärken und Ziele:
- Was möchten Sie erreichen?
- Passen Ihre Vorstellungen mit Ihren Fähigkeiten und Stärken zusammen?
- Wie Sie das Jobcenter unterstützen?
- Wie wird eine Bewerbung geschrieben und was gehört dazu?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Sie zwischen Schule und Berufseinstieg?
Sie bekommen während der Beratung Tipps und Hilfestellungen, welche Stationen zu Ihren Zielen führen können. Es werden Ihnen aber auch mögliche Alternativen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Stehen die Ziele und Wege fest, werden diese in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.
Bevor Sie handeln, sprechen und planen Sie mit uns:
Bitte beachten Sie, dass auf Unterstützungsleistungen kein Rechtsanspruch besteht (sogenannte „Kann-Leistungen“) und eine mögliche Bewilligung nur nach vorheriger Antragstellung erfolgen kann.