„Open Stage“ für Bildungsträger
Eine gute Netzwerkarbeit ist für uns wichtig. Ortsnahe Bildungsträger bekommen die Möglichkeit, Ihre Bildungsangebote den Mitarbeitenden des Jobcenters Kreis Olpe vorzustellen. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam ein entsprechendes Format – persönlich oder digital – abstimmen können. Hierzu können Sie das Kontaktformular hier auf unserer Internetseite verwenden. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.
Neu: Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Die Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Kreis Olpe im Gutscheinverfahren. Die Regelungen zur Trägerzulassung nach den §§ 176 ff. SGB III sowie zur Maßnahmezulassung nach den §§ 179 ff. SGB III Anwendung. Die notwendigen Zulassungen werden von fachkundigen Stellen (FKS) geprüft und ausgesprochen. Durch den Verweis des § 16k Abs. 1 S. 2 SGB II auf § 45 Abs. 4 S. 1, 2 und 3 Nr. 1 SGB III wird das Förderinstrument weiter in das Zulassungsverfahren nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) eingebettet. Dies schließt die Ermittlung von Bundesdurchschnittskostensätzen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit ein. Sollten Sie als Träger Fragen zur praktischen Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II haben oder möchten Sie Ihre Angebote diesbezüglich den Mitarbeitenden des Jobcenters Kreis Olpe vorstellen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.