Welche Geldleistungen
gibt es?

Hilfen zum Lebensunterhalt und Bildung
Ihr Jobcenter Kreis Olpe ist für Sie da und leistet im persönlichen Bedarfsfall individuell Zahlungen für nachfolgende Bedarfe. Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf die Leistungen:

Regelbedarfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige / nicht erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft

Was ist ein Regelbedarf?
Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Bürgergeldes. Welche Bedarfe in Ihrem Fall bewilligt wurden, teilt Ihnen das Jobcenter schriftlich mit. Mit dem Regelbedarf sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem …

* ohne Heizung und Warmwassererzeugung
** Der Regelbedarf deckt in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Die aktuellen Regelsätze für das Jahr 2023 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Regelbedarfe Bürgergeld nach §§ 20, 23 SGB IIab 01. Januar 2023ab 01. Januar 2024
Regelbedarfsstufe 1 (volljährige Alleinstehende)502 EUR563 EUR
Regelbedarfsstufe 2 (volljährige Partner)451 EUR506 EUR
Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige 18-24 Jahre)402 EUR451 EUR
Regelbedarfsstufe 4 (Kinder 14-17 Jahre)420 EUR471 EUR
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder 6-13 Jahre)348 EUR390 EUR
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder 0-5 Jahre)318 EUR357 EUR

Im Bedarfsfall können Sie zusätzliche Leistungen beantragen, die wir auf dieser Seite aufgeführt haben. Ihre/Ihr Ansprechpartner des Jobcenters berät Sie dazu und hilft gern weiter!

Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sofern angemessen

Wann werden Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen?
Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit diese angemessen sind und zu Wohnzwecken dienen. Grundsätzlich wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten (Kaltmiete zzgl. kalter Betriebskosten) jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte ermittelt. Die entsprechenden Richtwerte zur Angemessenheit – gültig ab 01.07.2023 – können Sie aus der Tabelle weiter unten entnehmen.

Zusätzlich werden Heizkosten in angemessener Höhe berücksichtigt.

Für selbst bewohntes Wohneigentum (z.B. eigene Wohnungen, Häuser)  können ebenfalls Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an.

Wichtig

Bevor Sie handeln, sprechen und planen Sie mit uns:
Bitte erfragen Sie immer, wenn Sie einen Umzug planen rechtzeitig, d.h. VOR Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages, ob die Kosten der neuen Unterkunft durch das Jobcenter Kreis Olpe berücksichtigt werden können. Bitte reichen Sie dazu eine vom zukünftigen Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung ein. Das Formular erhalten Sie in Ihrem Jobcenter oder hier: Mietbescheinigung (pdf-Dokument öffnen)>

Bitte beachten Sie die besonderen Regeln, die hinsichtlich des Wunschs nach einer eigenen Wohnung für Personen unter 25 Jahren gelten!

HaushaltsgrößeVergleichsraum
West (Attendorn, Olpe, Drolshagen, Wenden)Ost (Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem)
1 Person (bis 50 qm)414,50 €388,00 €
2 Personen (bis 65 qm)507,00 €432,90 €
3 Personen (bis 80 qm)604,80 €500,00 €
4 Personen (bis 95 qm)695,40 €601,35 €
5 Personen (bis 110 qm)821,70 €677,60 €
Jede weitere Person+112,05 €+92,40 €
Leistungen für Mehrbedarfe

Was ist ein Mehrbedarf?
Mehrbedarfe sind Bedarfe, die nicht durch den Regelsatz abgedeckt sind. Ein solcher Mehrbedarf muss beantragt und durch das Jobcenter geprüft werden. Einen Antrag können Sie z. B. einreichen, wenn…

  • Sie schwanger sind.
  • Sie alleinerziehend sind.
  • eine Behinderung vorliegt und Sie an einer Maßnahme zu Teilhabe und Bildung teilnehmen.
  • Sie sich kostenaufwendig ernähren müssen (z. B. bei einer chronischen Erkrankung).
  • Ihre Warmwasseraufbereitung dezentral (z. B. Boiler) erfolgt.
  • in Sonder- und Härtefällen (z. B. Kosten durch ärztlich verschriebene Pflegeprodukte entstehen).

Sprechen Sie Ihre/Ihren Ansprechpartner/in im Jobcenter an. Wir helfen gern weiter.

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden.
Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.

Infos zu speziellen Ansprüchen:

Haben Sie noch Fragen?
www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.
Ihre Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost

Postanschrift:
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
44117 Dortmund
Internet: www.familienkasse.de
E-Mail: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-Ost@arbeitsagentur.de
Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530

Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Ihrer Familienkasse

Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Kinderzuschlag trägt zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld Sie als Familie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.

Zusätzliche Vorteile des Kinderzuschlags
Auch wenn nur ein kleiner Kinderzuschlag gezahlt wird:

  • Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • keine KiTa-Gebühren zahlen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen kommunalen Stelle. Informationen zur Befreiung von den KiTa-Gebühren erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt

Noch ein Tipp: Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.

Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum Kinderzuschlag:
Anspruch, Höhe, Dauer:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag setzt unter anderem voraus, dass die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft vermieden wird. Das bedeutet, dass der Kinderzuschlag nur dann bewilligt werden kann, wenn durch seine Gewährung kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Darüber hinaus wurde zum 01. Januar 2020 ein erweiterter Zugang eingeführt. Er eröffnet auch Familien, denen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggfs. dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden, den Zugang zum Kinderzuschlag.

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie schnell und einfach feststellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt. Der KiZ-Lotse ist unter www.familienkasse.de und www.berufe.tv/kiz-lotse verfügbar.

Als neuen Kommunikationskanal bietet die Familienkasse die Möglichkeit der Videoberatung zu Fragen rund um den Kinderzuschlag an. So sprechen Sie von zu Hause direkt über Ihre Webcam mit einer Beratungsfachkraft der Familienkasse. Um die Videoberatung zu nutzen, muss ein Termin unter der Telefonnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) oder bei der zuständigen Familienkasse vor Ort vereinbart werden.

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Haben Sie noch Fragen?
Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

Erstausstattung

In der Regel müssen Empfangende von Bürgergeld mit dem Regelbedarf und einem eventuellen Mehrbedarf Ihren Alltag bestreiten. Mit diesen Geldleistungen lassen sich einmalige, besonders große Investitionen nicht finanzieren. Bitte wenden Sie sich vor einer solchen Anschaffung an das Jobcenter. Erst nach einer schriftlichen Genehmigung werden Geld- oder Sachleistungen möglich, z.B. Teile einer Wohnungsausstattung bei Umzug, besondere Leistungen für Schwangere oder  notwendige Erstausstattung bei Geburt eines Kindes. Handelt es sich nicht um eine Erstausstattung, so ist ggf. eine Finanzierung über ein Darlehen möglich. Lesen Sie dazu den nächsten Punkt unserer Auflistung.

Darlehen

Ihre Waschmaschine oder Ihr Kühlschrank sind defekt, oder Ihr Strom soll abgestellt werden? Auf Ihrem Konto ist nicht genug Geld für solche Sonderausgaben? Sie haben auch sonst kein Vermögen mehr? Stellen Sie einen Antrag: Wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliegt, entscheiden wir im Einzelfall, ob Ihr Jobcenter Kreis Olpe für Sie in Vorkasse tritt. Wird Ihr Antrag genehmigt, beginnt eine Rückzahlung des zinslosen Darlehens in dem Monat, der auf die Auszahlung folgt. Ihnen werden dann automatisch 10 % Ihres maßgebenden Regelbedarfs gekürzt, bis die Summe zurückgezahlt ist.

Bildungspaket – Bildung und Teilhabe

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, die Möglichkeit, dass Ihre Kinder bei Tagesausflügen, dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen können. Das Angebot richtet sich an alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene vor der Vollendung Ihres 25. Lebensjahres, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Bei allen mit dem Schulbesuch verbundenen Bildungs- und Teilhabeleistungen wird vorausgesetzt, dass die Schüler und Schülerinnen eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, also bedürftig sind.

Dabei sein, miterleben,
lernen…

1. Ausflüge und mehrtätige Fahrten der Schulen und Kindertageseinrichtungen
Kosten für mehrtägige Fahrten und eintägige Ausflüge der Schulen oder der Kindertageseinrichtungen werden übernommen.

2. Schulbedarf
Schüler und Schülerinnen erhalten für die persönliche Schulausstattung (z. B. Bücher, Hefte, Stifte, Taschenrechner, Zeichenmaterial etc.) zum 1. Schulhalbjahr 116 Euro und zum 2. Schulhalbjahr 58 Euro (Werte für das Jahr 2023).

3. Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler können einen Zuschuss den Beförderungskosten erhalten, soweit sie die nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können und diese Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Da das Land NRW allen Schülern ein kostenfreies Schülerticket zur nächstgelegenen Schule zur Verfügung stellt, entfällt in der Regel die Antragsstellung für Schülerbeförderungskosten im Bereich des Jobcenters Kreis Olpe.

4. Lernförderung
Schüler und Schülerinnen können eine geeignete angemessene Lernförderung (neben dem schulischen Angebot) beantragen, soweit diese erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.

5. Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, ein Zuschuss zum Mittagessen erhalten.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (für Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Kinder und Jugendliche können gemeinschaftlich angebotene Freizeitangebote (z. B. aus den Bereichen Sport, Kunst, Spiel, Kultur) der Vereine und auch anderer Anbieter (z.B. Musikschulen, Volkshochschulen, Kirchen etc.) wahrnehmen.

Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter Kreis Olpe, damit Ihr Kind die Angebote des Bildungspakets nutzen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

Thomas-Morus- Platz 1
57368 Lennestadt
Tel.: 02761 94126 0

Bruchstraße 50
57462 Olpe
Tel.: 02761 94126 0

Hansastraße 25
57439 Attendorn
Tel.: 02761 94126 0