Bin ich
hier richtig?

Das Jobcenter Kreis Olpe ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit Siegen und des Kreises Olpe.

Gemeinsam…

  1. sichern wir den Lebensunterhalt von Hilfebedürftigen finanziell durch eine Grundsicherung.
  2. betreuen und beraten wir die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeldund vermitteln sie an potenzielle Arbeitgeber.
  3. fördern wir Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen.
  4. unterstützen wir Kundinnen und Kunden bei speziellen Problemen, zum Beispiel durch Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung.

Wir beraten und unterstützen, wenn…

  1. Sie hilfebedürftig sind – Ihr Einkommen (auch Arbeitslosengeld I) nicht zur Grundsicherung des Lebens reicht.
  2. Sie drei Stunden pro Tag arbeiten können und
  3. Im Kreis Olpe leben.
  4. Sie arbeitslos, gering verdienend oder selbstständig sind.
  5. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht.
So hilft
das Jobcenter

Im Jobcenter Kreis Olpe werden Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner beraten und unterstützt. Es stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die Ihnen helfen können, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden.

Leistungen des Jobcenter Kreis Olpe:

  • Beratung und Vermittlung
  • Unterstützung bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Übernahme von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen außerhalb des Wohnortes
  • Kosten für Arbeitskleidung
  • Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung (Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe)
  • Förderung der Integration von Migranten (Deutschkurse, berufsvorbereitende und berufsbegleitende Maßnahmen)
  • Verbesserung der Eingliederungsaussichten durch Teilnahme an Trainingsmaßnahmen zur Eignungsfeststellung bzw. Kenntnisvermittlung bei einem Betrieb oder einem Bildungsträger
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Qualifizierungen)
  • Eingliederungs- bzw. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber
  • Vermittlungsgutscheine
  • spezielle Fördermöglichkeiten für junge Menschen (unter 25 Jahre)
Wichtig

Bevor Sie handeln, sprechen und planen Sie mit uns:
Für alle finanziellen Leistungen ist immer eine vorherige Antragstellung erforderlich. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an Ihren zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter, denn ohne vorherige Antragstellung ist eine Kostenerstattung in der Regel nicht möglich. Die Entscheidung über finanzielle Förderungen richtet sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Ein Rechtsanspruch auf die die Genehmigung dieser Fördermittel besteht nicht.

Wie läuft das im Jobcenter >